Statuten

Artikel 1

Die Arbeitsgemeinschaft PRO AMT ist ein Verein mit ideeller Zielsetzung im Sinne von Art. 60 ZGB u.f.
Der Verein bezweckt die Förderung von Massnahmen zur Erhaltung einer wohlichen Umwelt, vor allem auf dem Wege der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Arbeitsgemeinschaft PRO AMT ist politisch und konfessionell unabhängig

Artikel 2

Die Organe der Arbeitsgemeinschaft PRO AMT sind:

Artikel 3

Jedes Mitglied hat der Arbeitsgemeinschaft einen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt.

Artikel 5

Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft PRO AMT ist das Vermögen einer gemeinnützigen Institution mit ähnlicher Zielsetzung zu überweisen.

Artikel 5

Die vorliegenden Statuten wurden am 29. April 1972 von der Grüdungsversammlung der Arbeitsgemeinschaft PRO AMT im Restaurant Rössli in Mettmenstetten angenommen und an der Generalversammlung vom 20 Januar 2003 im Restaurant Löwen in Affoltern ergänzt.